AGB.

 

PRÄAMBEL

1.1  Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermietung der Loftstudios, des in den Räumen befindlichen Mobiliars sowie des mitvermieteten technischen Equipments sowie sämtlicher Anlagen.

1.2  Julian Besch (nachfolgend Vermieter genannt) vermietet die Loftstudios ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Mieters erlangen keine Gültigkeit. Einem ausdrücklichen Widerspruch seitens des Vermieters bedarf es insoweit im Einzelfall nicht.

1.3  Verträge werden verbindlich abgeschlossen, indem der Vermieter das Angebot des Mieters schriftlich mittels Auftragsbestätigung bestätigt.

1.4  Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche ist der Vermieter berechtigt, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern.

1.5  Die Preisliste sowie die AGB werden Bestandteil des individuellen Mietvertrags.

GEGENSTAND DES MIETVERTRAGS: INANSPRUCHNAHME DER RÄUME, DER EINRICHTUNG UND DES TECHNISCHEN EQUIPMENTS

2.1. Der Vermieter vermietet die vom Mieter ausgewählte Räumlichkeit des Loftstudios Besch für die im Mietvertrag festgelegte Dauer zu den im Mietvertrag festgelegten Konditionen. Im Preis gemäß mietvertraglicher Vereinbarung sind sämtliche Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser) inkludiert.

2.2. Das Recht zur Nutzung der Mietsache steht ausschließlich dem Mieter zu. Eine Weitervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist unzulässig.

2.3 Nach Vertragsbeendigung werden alle angemieteten Räume vom Mieter geräumt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Sämtliche Schäden an Mobiliar und Equipment sind dem Vermieter sofort zu melden. An- und Ablieferungen von Equipment, Requisiten usw. außerhalb der Mietzeit bedürfen der Absprache mit dem Vermieter und seiner ausdrücklichen Zustimmung. Dem Vermieter ist es vorbehalten, Zeiten für An- und Ablieferung gesondert in Rechnung zu stellen.

Nach Beendigung des Vertrags wird eine Endreinigung der Studio-Räumlichkeiten durchgeführt, die dem Mieter pauschal mit 60,00 Euro in Rechnung gestellt wird.

2.4 Leistungsort für alle vom Vermieter zu erbringenden Leistungen sind die Loftstudios Besch in Willich. Der Mieter hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der übernommenen Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Etwaige Mängel oder Fehlstände sind unmittelbar bei Empfang gegenüber dem Vermieter zu rügen.

2.5. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Räume, Mobiliar und technisches Equipment pfleglich zu behandeln. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder Dritten zu überlassen.

2.6. Etwaige Audio- und Tonanlagen, bzw. Musikinstrumente und die gesamte Geräuschimmission sind so zu betreiben, bzw. zu halten, dass außerhalb des Studios keine erhöhte Geräuschbelastung entsteht. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist der Vermieter berechtigt, umgehend eine Anpassung des Geräuschpegels zu verlangen.

2.7. Sollte einer der Punkte (2.5. / 2.6.) nicht eingehalten werden, ist der Vermieter berechtigt, die Vermietung unverzüglich zu beenden und alle Produktionen zu unterbrechen. In diesem Fall haftet der Vermieter nicht für etwaige Ausfälle.

2.8. Sowohl die sowohl die Räumlichkeiten als auch sämtliches Mobiliar sowie das technische Equipment verbleiben im Eigentum des Vermieters.

HAFTUNG DES MIETERS

3.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Mietsache und der übernommenen Gegenstände geht mit der Übergabe auf den Mieter über. Ebenso trägt der Mieter die Haftung für Schäden, die bei der An- und Ablieferung von durch den Mieter eingebrachten Sachen entstehen.

3.2 Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und der übergebenen Gegenstände bei Rückgabe. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studionutzung durch ihn entstehen.

3.3. Durch Nutzung des Internetzugangs des Vermieters durch den Mieter, erklärt sich der
Mieter dazu bereit, die Haftung für legale wie illegale Downloads zu übernehmen, die während der Mietdauer über den Internetzugang des Vermieters getätigt werden.

3.4 Der Mieter ist dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich; insbesondere für die strikte Einhaltung des Rauchverbotes sowohl in den Räumen des Miet-Lofts als auch auf dem Hof, den Zuwegen und dem Einfahrtsbereich des Studios.

3.5 Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen an der Mietsache und den übergebenen Gegenständen trägt der Mieter bis zu einer Höhe von 100,- € im Einzelfall. Der Mieter hat von allen während der Mietzeit auftretenden Schäden den Vermieter unverzüglich zu unterrichten.

3.6 Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl des Vermieters entweder vom Mieter auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Mieter zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

HAFTUNG DES VERMIETERS

4.1 Für den Fall, dass dem Mieter oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden gleich welcher Art entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters beruht.

RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.0 Die auf der Website angegebenen Preise sind Nettopreise.
5.1 Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.

5.2 Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
5.3 Eine Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich. Ist der Mieter Unternehmer i.S. des §14 BGB, so ist die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten ausgeschlossen.

5.4 Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung, ist der Vermieter berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Bis zum Ablauf der Nachfrist ist der Vermieter berechtigt, sämtliche vertraglichen Leistungen so lange zu verweigern, bis alle Rückstände bezahlt sind.

BEENDIGUNG DES VERTRAGES

6.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 14 Werktage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt zwischen dem 13. und 8. Werktag beträgt das Ausfallhonorar, dass der Mieter zu zahlen hat 25% des vereinbarten Mietpreises.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 7. und 3. Werktag vor Beginn des Mietverhältnisses werden ihm 50% des vereinbarten Mietzinses für die Dauer des Mietausfalles in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt 2 Werktage vor bzw. am Vertragstag selbst hat der Mieter den vollen vereinbarten Mietzins zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
In allen Fällen wird sich der Vermieter bemühen, einen anderen Mieter für die Ausfallzeit zu finden.

GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

7.1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach,
7.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die den beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt.

7.4. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.